Unterlagen Waisenrentenantrag
Ich möchte Ihnen mit dieser Auflistung einen kleinen Anhaltspunkt anbieten, welche Angaben und Unterlagen bei einer Waisenrente notwendig sind. Hinweisen möchte ich darauf, dass es sich um keine abschließende Auflistung handelt. Welche Unterlagen nun im Einzelfall erforderlich werden könnten, kann erst nach Durchsicht der Versicherungsunterlagen im Rahmen eines Beratungsgespräches festgestellt werden. Bitte stellen Sie sich darauf ein, auch nach biographischen Daten wie Heiratsdatum und eventuellen früheren Namen gefragt zu werden.
Es werden grundsätzlich folgende Angaben bzw. Unterlagen benötigt:
Eigene Unterlagen:
- Sozialversicherungsnummer der/des Verstorbenen
- sofern vorhanden, eigen Sozialversicherungsnummer
- Steueridentifikationsnummer
- Vollmacht, wenn die Antragstellung für eine andere Person erfolgt
- gültiger Personalausweis/Reisepass
- Sterbeurkunde, eigene Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Bankverbindung – IBAN und BIC (dem Kontoauszug Ihrer Bank zu entnehmen, Bankleitzahhl und Kontonummer sind seit Februar 2016 nicht mehr zulässig)
- Name und Anschrift der derzeitigen Krankenkasse sowie die Versicherungskarte
- Angaben über die bisherigen Krankenversicherungsverhältnisse (Name der Krankenkasse und Dauer der Versicherungszeit)
- Nachweis oder Bescheide des Bezugs von
- weiteren Renten (zum Beispiel Hinterbliebenenrente, Unfallrente oder ähnliches)
- Wohngeld, Sozialhilfe
- Leistungen der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) oder der Krankenkasse
- Geburtsurkunde eigener Kinder (gilt für weibliche sowie männliche Antragsteller)
- sofern zutreffend: Nachweis über die Ableistung von Wehr- oder Zivildienst
- sofern das 18. Lebensjahr vollendet ist: Nachweis der Ausbildung (Lehrvertrag, Schulbescheinigung, Immatrikulationsnachweis usw.)
Unterlagen der/des Verstorbenen:
- Angaben zum Rentenbezug des Verstorbenen (Rentenbeginn und Rentenversicherungsträger)
- letzte Anpassungsmitteilung der Rente der/des Verstorbenen
- Angaben zum Krankenversicherungsverhältnis des Verstorbenen ab dem 01.01.1984, wenn dieser kein Rentenbezieher war
- Unterlagen über den Zeitraum einer Lehre oder eines Praktikums und die entsprechende Entgelthöhe (zum Beispiel Lehrvertrag, Gesellenbrief)
- Sollten Sie keine Originalunterlagen abgeben wollen, bringen Sie bitte zusätzlich zu den Originalen Fotokopien mit. Vom Sozialversicherungsausweis (der ehemaligen DDR) sind grundsätzlich sämtliche Seiten mit Eintragungen (einschließlich Deckblatt und Krankheitszeiten) zu kopieren.